Offizielle Stellungnahmen zum Prozess der Minsker Vereinbarungen vom 28.01.2016

Quellen: die offiziellen Seiten der Regierungen der Volksrepubliken dan-news, lug-info sowie ria.ru

 

 

Dan-news.info: Der Vorschlag des Außenministers Deutschlands Frank-Walter Steinmeiers oder die „Formel Steinmeer“ kann nur funktionieren, wenn der besondere Status des Donbass dauerhaften Charakter annimmt, der in der Verfassung der Ukraine verankert ist. Dies teilte gegenüber TASS heute der Direktor des Zentrums für politische Konjunktur Alexej Tschsnakow mit.
Zuvor hatte Steinmeier erklärt, dass es nötig sei, ein spezielles Gesetz über die Wahlen im Donbass anzunehmen, das heißt kein allgemeines ukrainisches Gesetz über Wahlen, sondern eine Norm, die mit einem konkreten Territorium und einer konkreten Situation verbunden ist.
„Die Verankerung des besonderen Status des Donbass in der Verfassung der Ukraine und anderer ukrainischer Gesetzgebung, die Abstimmung dieser Änderungen mit der Kontaktgruppe und eine Garantie für die Einwohner und Regierungen der Region – sie ist die grundlegende Forderung der Regelung, die sich aus den Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar ergibt“, sagte Tschesnakow.
Die Formel Steinmeier legt einen Mechanismus fest, ein Gesetz über eine besondere Ordnung der örtlichen Selbstverwaltung in der DVR und LVR in Kraft zu setzten, auf zeitweiliger Grundlage – am Tag der Wahlen, und auf ständiger Grundlage – nach der Veröffentlichung des OSZE-Berichts über deren Ergebnisse, erklärte er.
„Aber“ – unterstrich der russische Experte – „diese Formel kann nur befolgt werden, wenn eine verfassungsrechtliche Grundlage in Form von Änderungen der Grundgesetzes der Ukraine vorhanden ist, wie es gemäß Punkt 11 der Minsker Vereinbarungen vorgesehen ist, ein dauerhafter Charakter des besonderen Status des Donbass. Gerade deswegen hat Boris Gryslow vorgeschlagen „eine juristische Formel zu finden, die garantiert, dass Punkt 18 der Übergangsbestimmungen der Verfassung der Ukraine gerade auf die geltende Redaktion der Artikel 2-9 des Gesetzes über einen besonderen Status verweisen wird und zu den neu in der Kontaktgruppe abgestimmten Fassungen der Artikel 1 und 10“.
„Jetzt tragen die verschiedenen Textfassungen zwischen diesen beiden Dokumenten prinzipiellen Charakter“, meint Tschesnakow. „So sieht gemäß den in der Rada in erster Lesung angenommen Änderungen der Verfassung Punkt 18 der Übergangsbestimmungen vor, dass der besondere Status in einem einzelnen Gesetz bestimmt wird. Während Artikel 1 dieses von der Rada „eingefrorenen“ Gesetzes festlegt, dass er zeitweise eingeführt ist, für drei Jahre. Deshalb ist es nötig, neue Formulierungen abzustimmen.
„Der Vorschlag Gryslows über eine Abstimmung sowohl des Textes der Änderungen der Verfassung der Ukraine als auch des Gesetzes über einen besonderen Status des Donbass selbst ergibt sich auch aus Punkt 11 der Minsker Vereinbarungen“, unterstrich der russische Experte. „So dass sie auf gewichtigen politischen und juristischen Argumenten gründen“.

 

Dan-news.info: Die Schlüsselrichtung der Verhandlungen der Kontaktgruppe in Minsk zur friedlichen Regelung im Donbass hat sich in die Ebene der Erörterung von Verfassungsreformen in der Ukraine verschoben. Dies erklärten als einzige die Vertreter der DVR, LVR und RF.
Der Vertreter der OSZE Martin Sajdik sagte zu den Ergebnissen der Sitzung, dass die Rede insbesondere von den Vorschlägen des Bevollmächtigten der RF Boris Gryslows über die Notwendigkeit den ständigen Charakter des besonderen Status der Donbass in der Verfassung zu verankern, war. Die DVR und LVR ihrerseits brachten einen entsprechenden Entwurf von Änderungen für das ukrainische Grundgesetz ein.
Der Text dieser Änderungen im Gesetz über einen besonderen Status müssen, so Gryslow vor dem Treffen in Minsk, in der Kontaktgruppe abgestimmt werden.
„Es ist notwendig eine juristische Formel zu finden, die garantiert, dass Punkt 18 der Übergangsbestimmungen der Verfassung der Ukraine gerade auf die geltende Redaktion der Artikel 2-9 des Gesetzes über einen besonderen Status verweisen wird und zu den neu in der Kontaktgruppe abgestimmten Fassungen der Artikel 1 und 10“, erklärte der Bevollmächtigte der RF die politische Prozedur.
Nach seiner Meinung muss auch in der Verfassung verankert werden, dass die Vollmacht der bei den Wahlen im Donbass nach einem einzelnen Gesetz gewählten Personen nicht im Jahr 2017 endet, wie dies die jetzige Reform des Grundgesetzes der Ukraine vorsieht.
Das Oberhaupt der LVR Igor Plotnizkij sagte, dass die Vertreter des Donbass gemäß den Minsker Vereinbarungen unmittelbar an der Verfassungsreform teilnehmen müssen. „Dafür müssen die Vertreter der LVR und der DVR in den Prozess der Erörterung in der Obersten Rada einbezogen sein. Unsere Vertreter und Juristen sind bereit sofort zu diesem Zweck nach Kiew zu reisen“, erklärte er.
Das Oberhaupt der Delegation der DVR in Minsk Denis Puschilin seinerseits berührte das Thema der örtlichen Wahlen im Donbass. Die Republiken schlagen ein Mehrheitssystem in der Region vor, wobei die zur Wahl stehenden mindestens fünf Jahre in der Region gelebt haben müssen. Dabei muss „der Kandidat in den letzten zwei Jahren in der DVR und LVR gelebt haben“.
Dabei ist die Frage der Zulassung von ukrainischen Parteien zu den Wahlen in der DVR und LVR „sehr, sehr schwierig“. „Wie können wir die Parteien zulassen, die in Grunde für einen Genozid an unserer Bevölkerung eingetreten sind? Wir müssen hier von Sicherheitsmaßnahmen ausgehen. Keinerlei Beobachter können die Sicherheit von Vertretern dieser Parteien garantieren, wenn sie während der Wahlen anwesend sind“, sagte er.
Die Position Kiews hat sich nicht geändert, schrieb nach Beendigung der Verhandlungen die Pressesekretärin des Bevollmächtigten der Ukraine Leonid Kutschma Darja Olifer.
Lug-info.com: Ergebnis des letzten Treffens der Kontaktgruppe zur Regelung der Situation im Donbass ist eine Vereinbarungen, den Güter- und Passagierverkehr in Richtung Stachanow-Lisitschank mit einem Übergang Popasnaja-Perwomajsk ab dem 12. Februar zu eröffnen. Dies teilte heute der Vertreter der LVR bei den Verhandlungen Wladislaw Dejnego mit.
„Trotz widersprüchlicher Informationen, die die ukrainische Seite geliefert hat, gibt es dennoch konkrete Fristen für die Eröffnung eines zusätzlichen Passierpunktes, der es erlauben wird, Bürger, Autoverkehr und Güter passieren zu lassen“, erklärte er.
„Dies ist die Richtung Stachanow – Lisitschansk mit einem Übergang im Gebiet Popasnaja-Perwomajsk. Als Datum für die Eröffnung dieses Übergangs wurde der 12. Februar genannt. Die Ukraine hat die Bereitschaft bestätigt an diesem Tag den Übergang zu beginnen“, sagte Dejnego.
Außerdem unterstrich er, dass die Republik bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit des genannten Übergangs zu garantieren.

 

Lug-info.com Den Teilnehmern der politischen Untergruppe der Kontaktgruppe zur Regelung der Situation im Donbass ist es auf dem Treffen heute in Minsk nicht gelungen, einen Fortschritt in den Verhandlungen zu erzielen. Dies erklärte der Bevollmächtigte der Republik Wladislaw Dejnego.
„Leider gibt keinerlei ernsthafte Bewegung im politischen Teil. Die Erörterung geht weiter. Leider fand tatsächlich nur ein Austausch von Meinungen statt, nicht mehr“, stellte er fest.
Nach seinen Worten gibt einen einzelnen Fortschritt in der Arbeit der Untergruppe zu humanitären Fragen. Insbesondere bei der Lösung der Probleme der Wasserversorgung der Republik.
„Es gibt eine bestimmte Entwicklung der Situation bei der Abstimmung der Aktivität unserer und der ukrainischen Seite zur Stabilisierung der Wasserversorgung der Republik“, sagte er.
Dejnego fügte hinzu, dass das nächste Treffen der Teilnehmer aller Unterarbeitsgruppen für den 10. Februar geplant ist. „Für die Kontaktgruppe ist der 10. Februar geplant, aber alles hängt davon ab, wann ein Treffen der „normannischen Vier“ stattfindet. Deshalb gibt es womöglich eine Änderung des Datums des Treffens“, sagte er.

 

Dan-news.info: Kommentar Puschilins über die letzten Aussagen des Vertreters Kiews in der politischen Untergruppe
Gestern hat der Experte der Ukraine in der politischen Untergruppe Roman Bessmertnyj sich eine Reihe falscher Aussagen erlaubt. Insbesondere hat er erklärt, dass die DVR vorgeschlagen hat, für sich irgendeine Quote in der Obersten Rada zu verankern, dass wir angeblich vorgeschlagen haben, ein Vetorecht auf Entscheidungen im Bereich der Außenpolitik zu verankern.
In der ihm eigenen Art hat Bessmertnyj ein weiteres Mal den Inhalt von Verhandlungen in die Öffentlichkeit gebracht und dabei alles auf den Kopf gestellt. Mehr noch, er hat wieder falsch gespielt, indem er erklärt hat, dass die Ukraine sie ablehnt. Wir haben Martin Sajdik Änderungen übergeben, der dies offiziell bei seiner Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Kontaktgruppe bestätigt hat.
Das Wesen unserer Veränderungen besteht darin, dass in Artikel 133 der Verfassung der Ukraine neben anderen Regionen die einzelnen Gebiete mit besonderen Status der Oblaste Donezk und Lugansk aufgezählt werden müssen.
Grundlegende Besonderheiten des rechtlichen Status der einzelnen Gebiete mit besonderem Status der Donezker und Lugansker Oblaste müssen in folgendem bestehen:
– in den einzelnen Gebieten mit besonderen Status der Donezker und Lugansker Oblaste gilt eine besondere Ordnung der Formierung und der Funktion der Staatsmacht und der Regierung;
– die einzelnen Gebiete mit besonderen Status der Donezker und Lugansker Oblaste haben das Recht auf sprachpolitische Selbstbestimmung,
– die Organe der örtlichen Selbstverwaltung der einzelnen Gebiete mit besonderen Status der Donezker und Lugansker Oblaste haben das Recht auf Teilnahme bei der Ernennung von Leitern der Organe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in den einzelnen Gebieten der Donezker und Lugansker Oblaste;
– die Organe der örtlichen Selbstverwaltung der einzelnen Gebiete mit besonderen Status der Donezker und Lugansker Oblaste haben das Recht, Organe zum Schutz der gesellschaftlichen Ordnung (Volksmiliz) zu bilden mit dem Ziel der Sicherung der Rechtsordnung und der gesellschaftlichen Sicherheit. Die Leiter solcher Organe werden auf Entscheidung der Organe der örtlichen Selbstverwaltung der einzelnen Gebiete mit besonderem Status der Donezker und Lugansker Oblaste ernannt und abberufen;
– das Kabinett der Ukraine und andere zentrale Organe der ausführenden Gewalt schließen mit den einzelnen Gebieten mit besonderen Status der Donezker und Lugansker Oblaste Vereinbarungen über ökonomische, soziale, kulturelle Entwicklung dieser Gebiete ab, sowie Vereinbarungen über die Abgrenzung der Vollmachten zwischen diesen Gebieten und den genannten Organen;
– der Staat unterstützt die sozial-ökonomische Entwicklung der einzelnen Gebiete mit besonderen Status der Donezker und Lugansker Oblaste,
– die zentralen Staatsorgane unterstützen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den einzelnen Gebieten der Donezker und Lugansker Oblaste.
Die Regelungen für die Realisierung der genannten Besonderheiten des rechtlichen Status der einzelnen Gebiete mit besonderen Status der Donezker und Lugansker Oblaste werden durch einzelne spezielle Gesetze der Ukraine und (oder) Vereinbarungen zwischen diesen Gebieten und dem Kabinett der Ukraine, anderen zentralen Organen der Staatsmacht der Ukraine festgelegt.
Die Delegation der DVR hat gestern in der Unterarbeitsgruppe zur Politik und in der Kontaktgruppe eine Kompromissvariante von Änderungen in der geltenden Verfassung der Ukraine vorgelegt, aber offensichtlich hat Bessmertnyj niemandem aus der ukrainischen Delegation dieses Dokument gezeigt. Unser Dokument entspricht vollständig den Buchstaben und dem Geist der Minsker Vereinbarungen, dem Maßnahmekomplex vom 12. Februar und beinhaltet die grundlegenden Prinzipien, die die im Donbass entstandene Situation lösen können. Die Änderungen müssen in Artikel 133 zum Ausdruck gebracht werden, um so den besonderen Status des Donbass im Text der Verfassung selbst zu verankern, wie dies die Venezianische Kommission gefordert hat.
Der Leiter der Delegation der DVR in der Kontaktgruppe Denis Puschilin.

 

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